Sensibles Thema diese Woche im AK Gesundheit, Pflege und Prävention: die aktive Sterbehilfe. In seiner jüngsten Sitzung haben sich die Abgeordneten dazu mit einem Experten aus Kanada ausgetauscht.
Im Februar 2020 verkündete das Bundesverfassungsgericht ein klares Grundsatzurteil: Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auch von Dritten Hilfe in Anspruch zu nehmen (Bundesverfassungsgericht, Az. 2 BvR 2347/15 u.a.). Eine gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene steht aber noch aus.
Der Arbeitskreis Gesundheit, Pflege und Prävention unter der Leitung von Bernhard Seidenath hat sich in seiner jüngsten Sitzung deshalb mit den Erfahrungen aus Kanada auseinander gesetzt, wo aktive Sterbehilfe und der assistierte Selbstmord seit einigen Jahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind.
Gesprächspartner war Dr. Marcus J. Langhans, Allgemeinmediziner aus Comox (Vancouver Island, British Columbia, Kanada), der die Situation plastisch schilderte. Mehr als vier Prozent aller Todesfälle in Kanada gehen inzwischen auf „Medical Assistance in Dying (MAiD)“ zurück. „Diese Erfahrungen dürfen uns nicht kalt lassen, sondern müssen uns aufrütteln. Was ursprünglich verhindert werden sollte, ist nun in Kanada eingetreten: ein Druck, aus dem Leben zu scheiden, etwa um anderen nicht zur Last zu fallen. Tod aber darf für Ärzte keine Therapieoption sein! Mit dem weiteren Ausbau der Hospiz- und Palliativ-Versorgung sind wir in Bayern auf dem besseren Weg“, so Seidenath in seinem Fazit.