Aus dem Landtag für die Region

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22.05.2019

Landeszuschüsse für 4 Kunstprojekte in der Stadt Würzburg

Gleich vier Projekte in der Stadt Würzburg unterstützt der Freistaat Bayern heuer mit Mitteln aus dem bayerischen Kulturfonds. Insgesamt fließen dafür knapp 80.000 Euro in die Universitätsstadt am Main. Dies teilte Landtagsabgeordnete Barbara Becker (CSU) mit.

Der Gesamtförderbetrag für alle vier Projekte aus dem Bereich Kunst beläuft sich auf 79.600 Euro und teilt sich wie folgt auf:

Die Stadt Würzburg und das Museum im Kulturspeicher erhalten als Maßnahmenträger für die Sonderausstellung "Walter Ophey. Farbe bekennen!" einen Zuschuss in Höhe von 13.000 Euro.

Die Sonderausstellung "Zwei Meister - Tilmann Riemenschneider und Veit Stoß in Münnerstadt" im Museum am Dom in Würzburg unterstützt der Freistaat Bayern mit 25.000 Euro. Die Diözese Würzburg ist Träger des Projekts.

20.800 Euro Fördermittel entfallen auf die Vereinigung Kunstschaffender Unterfrankens e.V. für Ausstellungsprojekte zum 100-Jahre-Jubiläum des Vereins.

Mit ebenso 20.800 Euro Landesfördermittel bezuschusst der Freistaat Bayern als Fortsetzungsmaßnahme die Stadt Würzburg bei den Ausstattungs- und Einrichtungskosten der neuen Stadtteilbibliothek "Hubland" im ehemaligen "Tower".

Über die Verteilung der bayernweiten Mittel in Höhe von über 6,5 Millionen Euro im Bereich Kunst hat heute der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten und der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen beschlossen.

In ganz Bayern werden heuer 140 Kulturprojekte gefördert, in Unterfranken sind es 16 Maßnahmen, freut sich MdL Barbara Becker. Die Abgeordnete weiter: „Kunst und Kultur sind Ausdruck einer lebendigen Gesellschaft. Der bayerische Kulturfonds ist Jahr für Jahr Garant für kulturelle Vielfalt und ermöglicht, dass kreative Ideen auch in die Praxis umgesetzt werden können. Das bereichert unsere Gesellschaft als Ganzes! Der Freistaat wird seiner Verantwortung gerecht und ist auch in diesem Jahr wieder verlässlicher Partner in der Kulturförderung. Übrigens, so die Abgeordnete weiter, der Kulturfonds ist als Landesleistung bundesweit bislang einzigartig.“

Eine wichtige Neuerung für die Kulturschaffenden im kommenden Jahr gibt die Landtagsabgeordnete ebenfalls gleich bekannt: Neu am Verfahren ist, dass die Antragsfrist um einen Monat von 1. November auf 1. Oktober des Vorjahres vorverlegt wurde. Für Vorhaben im Jahr 2020 gilt also der Stichtag 1. Oktober 2019. Grund dafür laut Barbara Becker: Zahlreiche kulturelle Veranstaltungen finden schon in der ersten Jahreshälfte statt.
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat angekündigt die Kulturschaffenden über die Verlegung des Termins noch einmal auf geeigneten Informationskanälen informieren.